Widerspruch gegen Google Street View

Google startet in Kürze seinen neuen Dienst “Street View”. Für den Anfang werden dabei nur Straßeneindrücke der Städte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal dargestellt.

Für jeden Bürger besteht die Möglichkeit, das eigene Gebäude oder Grundstück unkenntlich machen zu lassen. Hierzu hat Google einen Online-Dienst eingerichtet. Für die oben genannten Städte steht er bis zum 15.10.2010 zur Verfügung. Für alle anderen Gebiete bleibt der Dienst bis auf Weiteres verfügbar.

=> Zum Widerspruch gegen die Veröffentlichung bei Google Street View (Unkenntlichmachung beantragen)

Nach dem Ausfüllen des Online-Formulars wird von Google ein Verifizierungscode an die betreffende Adresse geschickt. Dieser muß dann für die oben genannten Städte bis zu einem angegebenen Datum, und für alle anderen Gebiete bis zum 31.12.2010 auf der jeweils angegebenen Internetseite eingegeben werden.

Die Angabe von Name und vollständiger Postanschrift scheint dafür unumgänglich. Dadurch stellt sich die Frage, auf welchem Weg man mehr persönliche Informationen Preis gibt. Entweder wird das eigene Wohnhaus im Internet veröffentlicht, oder Google bekommt die kompletten Kontaktdaten.

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